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Dr. med. Andrea Rejzek

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Oberärztin am Landesklinikum St. Pölten



ORF 2 – Im Zentrum 10.06.2012 22.10 – Die Tricks der Schönheitsindustrie

Gesetzesentwurf Schönheitschirurgie
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Wie Sie wahrscheinlich aus den Medien gehört haben, soll noch vor dem Sommer ein Gesetz bezüglich Neuregelung von Ästhetischen Behandlungen (Schönheitsoperationen) beschlossen werden. Was bedeutet, das für mich als Interessenten oder zukünftigen Patienten? Alle Ästhetischen Behandlungen und Operationen ohne dass Sie medizinisch notwendig sind werden neu geregelt:

Wer darf dann Schönheitsoperationen durchführen?

Grundsätzlich darf der Facharzt für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie alle Schönheitsoperationen durchführen. Die Ärztekammer wird bei Fachärzten anderer Fachrichtungen noch festlegen welche Schönheitsoperationen von diesen Fachärzten durchgeführt werden dürfen. Bei Ärzten der Allgemeinmedizin wird die Ärztekammer festlegen, welc he weiteren Ausbildungen diese Ärzte berechtigen bestimmte ästhetische Eingriffe durchzuführen.

Aufklärung und Beratung
Obwohl schon bisher der Arzt aus eigenem Interesse eine mehr als ausführliche beraten, mit vorher nachher Bilder als Fotodokumentation den Erfolg der Behandlung dokumentierte und standardmäßige Reverse als Nachweis für die Aufklärung über die Risiken verwendete, wird nun die Aufklärung und Beratung detailliert geregelt und auch eine Fotodokumentation und ein Kostenplan vorgeschrieben.

Schutz von minderjährigen Personen
Schönheitsoperationen sind für Personen unter 16 Jahren verboten und über 16 nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und nach einer psychologischen Beratung zulässig.

Einschränkung der Werbung
Preisauschreiben, die Verwendung von Danke-Briefen und Vorher-Nachher-Fotos werden verboten.

Behandlungspass
Es soll ein Behandlungspass geführt werden, in dem alle Beratungen und Operationen eingetragen werden müssen.

Grundsätzlich ist dieser Gesetzesentwurf, soweit mir die Inhalte aus den Medien bekannt sind, zu begrüssen. Es wird vieles geregelt, dass für die meisten Ärzte durchaus normaler Alltag ist. Die Werbeverbote, bezüglich Äußerungen Dritter und Testimonials gehen mir zu weit. Denn nur der seriöse und erfolgreiche Arzt wird Dankesbriefe und Testimonials von seinen PatientInnen mit dem Recht zur Veröffentlichung erhalten. Auch das Verbot von ungeschönten vorher / nachher Bildern ist abzulehnen, denn wie soll der Interessent oder Interessentin, denn erkennen, wer gut arbeitet.



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