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Dr. med. Andrea Rejzek

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Oberärztin am Landesklinikum St. Pölten



Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt PIP – Sammelklage

Frauen, denen fehlerhafte Brustimplantate des mittlerweile insolventen französischen Herstellers PIP (Poly Implant Prothese) eingesetzt wurden, können sich einer Sammelintervention des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) anschließen und ihre Ansprüche unter Einschaltung einer französischen Anwaltskanzlei verfolgen. Das teilte der VKI am Donnerstag mit.

„Die Frauen gehen kein Kostenrisiko ein, sie müssen lediglich für den Fall des Erfolges ein Erfolgshonorar in Höhe von 7,5 Prozent des Ersiegten einkalkulieren“, erklärte VKI-Juristin Ulrike Wolf. Es geht um den Anschluss im Strafverfahren gegen PIP als Privatbeteiligte, ein Forderungsschreiben an die Allianz als Haftpflichtversicherer der PIP und einen Musterprozess zur Abklärung der Einwendungen der Allianz. Denn die Versicherung sieht sich nicht in der Pflicht und argumentiert laut VKI so: Man sei nur für Frankreich zuständig, sei selbst getäuscht worden und letztlich aus diesem Grund nicht zur Leistung verpflichtet.

Beim VKI haben sich 100 betroffene Frauen gemeldet, die meisten von ihnen bekamen die Implantate mit billigem Industriesilikon in Tschechien eingesetzt. Wer sich der Sammelintervention anschließt, muss dies bis 10. April tun. Nähere Informationen gibt es auf der Website des VKI unter der http://www.verbraucherrecht.at.



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