Berlin. Frühestens ein Jahr nach der Entbindung sollten Frauen eine Schönheitsoperation angehen. Sonst lasse sich kaum vorhersagen, welches Resultat ein körperformender Eingriff wie eine Bauchdeckenstraffung oder eine Fettabsaugung haben wird, erläutert die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) in Berlin.
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Dr. med. Andrea Rejzek
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Oberärztin am Landesklinikum St. Pölten
Schönheits-OP frühestens ein Jahr nach Entbindung
Hängebusen durch gezieltes Training straffen? – So geht’s
Ein schön geformter, straffer Busen ist sicher der Wunschtraum einer jeden Frau. Gerade bei einem etwas größeren Busen macht sich nach einiger Zeit jedoch die Schwerkraft bemerkbar. Das Resultat ist ein Hängebusen.
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Was die Versicherungen bezahlen
Die Sozialversicherung und die privaten Krankenversicherer sind sich einig: Was nicht medizinisch notwendig ist, wird auch nicht übernommen – und darf im Übrigen auch nicht steuerlich abgesetzt werden:
Laut § 133 Abs. 3 ASVG gelten kosmetische Behandlungen für die Sozialversicherung nur dann als Krankenbehandlung, „wenn sie zur Beseitigung anatomischer oder funktioneller Krankenheitszustände dienen“. Andere kosmetische Behandlungen können lediglich als freiwillige Leistungen gewährt werden, wenn sie der vollen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit förderlich oder aus Berufsgründen notwendig sind (hier geht es vor allem um schwere Entstellungen).
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Schönheitschirurgische Eingriffe, wie zum Beispiel Brustvergrößerungen lassen das Finanzamt kalt!
Dass ein plastisch-chirurgischer Schönheitseingriff wie eine Brustvergrößerung von 5.000 Euro und mehr in der Geldbörse eine außergewöhnliche Belastung darstellt, steht außer Zweifel, aber sieht das auch das Finanzamt so?
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Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel können auch bei Brustvergrößerung die Blutung verstärken?
Die amerikanische Gesellschaft für Anästhesisten (American Society of Anesthesiologists ASA) hat eine Empfehlung herausgegeben, zwei bis drei Wochen vor freiwilligen Eingriffen die Versorgung mit Nahrungsergänzungsmittel auszusetzen.< !>
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