30.07.2014 – Heute ist der Internationale Tag der Freundschaft. Endlich wieder einmal Zeit mit den besten Freunden verbringen, alte Bekannte treffen und den Tag der Freundschaft gemeinsam zu feiern. Aber wie steht’s mit Ihnen? Sind Sie mit sich selbst zufrieden, so wie Sie sind? Können Sie von sich behaupten, auch mit Ihrem eigenen Körper Freundschaft geschlossen zu haben?
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von Frau zu Frau!
Dr. med. Andrea Rejzek
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Oberärztin am Landesklinikum St. Pölten
Mit dem Körper Freundschaft schließen
Was die Versicherungen bezahlen
Die Sozialversicherung und die privaten Krankenversicherer sind sich einig: Was nicht medizinisch notwendig ist, wird auch nicht übernommen – und darf im Übrigen auch nicht steuerlich abgesetzt werden:
Laut § 133 Abs. 3 ASVG gelten kosmetische Behandlungen für die Sozialversicherung nur dann als Krankenbehandlung, „wenn sie zur Beseitigung anatomischer oder funktioneller Krankenheitszustände dienen“. Andere kosmetische Behandlungen können lediglich als freiwillige Leistungen gewährt werden, wenn sie der vollen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit förderlich oder aus Berufsgründen notwendig sind (hier geht es vor allem um schwere Entstellungen).
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