WER HAFTET BEI KUNSTFEHLERN?

Fragen Sie Ihren Arzt auch, ob er eine Haftpflichtversicherung besitzt. Generell besteht keine Pflicht, eine solche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Lassen Sie von Ihrem Arzt bestätigen, dass eine solche Haftpflichtversicherung besteht, denn dort wo Menschen arbeiten, und auch erfahrene plastische Chirurgen sind Menschen, können Fehler passieren. Die meisten österreichischen plastischen Chirurgen haben eine solche Haftpflichtversicherung im Interesse ihrer Patienten abgeschlossen. In meinem Fall beträgt die Haftungssumme € 2 Mio. Euro. Bis heute habe ich diese Versicherung noch nie benötigt, aber es trägt zur Sicherheit meiner Patienten bei.

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