SIND BRUSTVERGRÖßERUNGEN UNTER 18 JAHREN SINNVOLL?

Ich führe Brustvergrößerungen bei minderjährige Frauen prinzipiell nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten durch. Das Körperwachstum (in diesem speziellen Fall das Brustwachstum) muss abgeschlossen sein. Sollte ich über die Motive der jungen Frau zur Brustvergrößerung nicht ganz im Klaren sein, ziehe ich von Fall zu Fall eine Psychologin hinzu.

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